AGB für Beherbergungsaufnahme (2015) I. Geltungsbereich 1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Gästezimmern zur Beherbergung sowie für alle in diesem Zusammenhang erbrachten weiteren Leistungen für den Kunden (Gastaufnahmevertrag). 2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räumlichkeiten, die Nutzung der überlassenen Gästezimmer zu anderen als Beherbergungszwecken, öffentliche Einladungen oder sonstige Werbemaßnahmen zu Vorstellungsgesprächen, Verkaufs- und ähnlichen Veranstaltungen und die Nutzung von Hotelflächen außerhalb der angemieteten Räume für die vorgenannten Veranstaltungen sind nicht erlaubt. 3. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich vereinbart wurde. II. Vertragsabschluss; Verjährung 1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Ferienhaus Christina zustande. Das Ferienhaus Christina steht es frei, die Zimmerbuchung in Textform zu bestätigen. 2. Der Kunde ist verpflichtet, Ferienhaus Christina unaufgefordert spätestens bei Vertragsabschluss darauf hinzuweisen, sofern die Inanspruchnahme der Beherbergungsleistung geeignet ist, den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen von Ferienhaus Christina in der Öffentlichkeit zu gefährden. 3. Alle Ansprüche gegen Ferienhaus Christina verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht bei Schadensersatzansprüchen und bei sonstigen Ansprüchen, sofern letztere auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Ferienhaus Christina beruhen. III. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung 1. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise von Ferienhaus Christina zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden direkt oder über Ferienhaus Christina beauftragte Leistungen Dritter, deren Vergütung von Ferienhaus Christina verauslagt wird. 2. Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern und lokalen Abgaben. Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht vom Gast geschuldet sind, wie z. B. Kurtaxe. Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst. Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt dieses nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate überschreitet. 3. Ferienhaus Christina kann ihre Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Ferienhauses oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen des Ferienhauses angemessen erhöht. 4. Wurde Zahlung auf Rechnung vereinbart, so hat die Zahlung - vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung - binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zu erfolgen. 5. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt hat der Kunde Mahnkosten in Höhe von € 5 an Ferienhaus Christina zu erstatten. Der Nachweis, dass keine oder nur wesentlich geringere Kosten entstanden seien, steht dem Kunden frei. 6. Ferienhaus Christina ist berechtigt, bei Vertragsabschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, z. B. in Form einer Kreditkartengarantie, zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden. Bei Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen für Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen unberührt. 7. In begründeten Fällen, z. B. Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist Ferienhaus Christina berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Nr. 6 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen. 8. Ferienhaus Christina ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Nr. 6 zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Nummern 6 und/oder 7 geleistet wurde. 9. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung von Ferienhaus Christina aufrechnen oder verrechnen. IV. Rücktritt des Kunden / Nichtinanspruchnahme der Leistungen von Christina 1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit Ferienhaus Christina geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn Ferienhaus Christina der Vertragsaufhebung ausdrücklich zustimmt. Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechtes sowie die etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung sollen jeweils in Textform erfolgen. 2. Wurde ein Termin für die kostenfreie Ausübung des Rücktrittsrechtes vereinbart, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche vom Ferienhaus Christina auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er es nicht bis zum vereinbarten Termin gegenüber Ferienhaus Christina in Textform ausübt. 3. Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches Rücktrittsrecht und stimmt Ferienhaus Christina einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält Ferienhaus Christina den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. Ferienhaus Christina hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, kann Ferienhaus Christina die vertraglich vereinbarte Vergütung verlangen und den Abzug für ersparte Aufwendungen pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, 90% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung zu zahlen. Ihm steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist. V. Rücktritt von Ferienhaus Christina, nicht genehmigte Veranstaltungen 1. Sofern vertraglich vereinbart wurde, dass der Kunde bis zu einem bestimmten Termin kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist Ferienhaus Christina bis zu diesem Zeitpunkt ihrerseits berechtigt, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage von Ferienhaus Christina mit angemessener Fristsetzung auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet. Dies gilt entsprechend bei Einräumung einer Option, wenn andere Anfragen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage von Ferienhaus Christina mit angemessener Fristsetzung nicht zur festen Buchung bereit ist. 2. Ferner ist Ferienhaus Christina berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls höhere Gewalt oder andere von Ferienhaus Christina nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen; Ferienhaussleistungen unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen vertragswesentlicher Tatsachen gebucht wurden. Vertragswesentlich können die Identität des Kunden, seine Zahlungsfähigkeit oder der Zweck seines Aufenthaltes sein; Ferienhaus Christina begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen von Ferienhaus Christina in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich von Ferienhaus Christina zuzurechnen ist; der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist; ein Verstoß gegen Klausel I Nr. 2 vorliegt; eine vereinbarte oder gemäß obiger Klausel III Nrn. 6 und/oder 7 verlangte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer von Ferienhaus Christina gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet wurde. 3. Der berechtigte Rücktritt von Ferienhaus Christina oder die Unterbindung einer nicht genehmigten Veranstaltung gemäß obiger Nr. 3 begründet keinen Anspruch des Kunden auf Schadensersatz. 4. Sollte bei einem Rücktritt nach obiger Nr. 2 ein Schadensersatzanspruch von Ferienhaus Christina gegen den Kunden bestehen, so kann Ferienhaus Christina den Anspruch pauschalieren. Klausel IV Nr. 3 Sätze 3 bis 6 gelten in diesem Fall entsprechend. VI. Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe 1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, sofern das nicht ausdrücklich vereinbart wurde. 2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 16.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart oder das betreffende Zimmer vorausbezahlt wurde, hat Ferienhaus Christina das Recht, gebuchte Zimmer nach 18.00 Uhr anderweitig zu vergeben, ohne dass der Kunde hieraus einen Anspruch gegen Ferienhaus Christina herleiten kann. Eine Verpflichtung zur anderweitigen Vergabe besteht nicht. 3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer spätestens um 10.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann Ferienhaus Christina aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18.00 Uhr 50% des vollen Listenpreises in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr mindestens 90%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei nachzuweisen, dass Ferienhaus Christina kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist. VII. Haftung von Ferienhaus Christina 1. Die Ferienhaus Christina haftet für von ihr zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet Ferienhaus Christina für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Ferienhaus Christina beruhen, und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten von Ferienhaus Christina beruhen. Vertragstypische Pflichten sind solche Pflichten, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der Kunde vertraut und vertrauen darf. Einer Pflichtverletzung von Ferienhaus Christina steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind, soweit in dieser Klausel VII nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen von Ferienhaus Christina auftreten, wird Ferienhaus Christina bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Im Übrigen ist der Kunde verpflichtet, Ferienhaus Christina rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen. 2. Für eingebrachte Sachen haftet Ferienhaus Christina dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen. 3. Zurückgebliebene Sachen des Kunden werden nur auf Anfrage, Risiko und Kosten des Kunden nachgesandt. Ferienhaus Christina bewahrt die Sachen drei Monate auf; danach werden sie, sofern ein erkennbarer Wert besteht, dem lokalen Fundbüro übergeben. Ist das Fundbüro zur Übernahme nicht bereit, werden die Sachen weitere neun Monate aufbewahrt und dann entweder verwertet oder vernichtet. Für die Haftung von Ferienhaus Christina gelten vorstehende Nr. 1 Sätze 1 bis 5 entsprechend. 4. Wird dem Kunden ein Stellplatz auf einem Ferienhaussparkplatz zur Verfügung gestellt, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Eine Überwachungspflicht von Ferienhaus Christina besteht nicht. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Ferienhaussgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet Ferienhaus Christina nur nach Maßgabe vorstehender Nr. 1 Sätze 1 bis 5. Etwaige Schäden sind Ferienhaus Christina unverzüglich anzuzeigen. VIII. Schlussbestimmungen 1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam. 2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist im kaufmännischen Verkehr der 3. Im kaufmännischen Verkehr ist – auch für Scheckstreitigkeiten - ausschließlicher Gerichtsstand Besigheim. 4. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen. 5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften. Stand 01.09.2025